FIA meldet zwei Verstöße gegen den Kostendeckel der Formel 1 bei der jüngsten Überprüfung
11. 09. 2024 12:00 CET
2 min

FIA meldet zwei Verstöße gegen den Kostendeckel der Formel 1 bei der jüngsten Überprüfung

Tereza Hořínková
News.gp-Journalistin und ein Mädchen mit großen Träumen

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Die FIA hat bekannt gegeben, dass alle zehn Formel-1-Teams die Kostenobergrenzen für den Abrechnungszeitraum 2023 eingehalten haben, Alpine und Honda jedoch verfahrensrechtliche Verstöße gegen das Reglement für die Antriebseinheiten begangen haben.

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Die FIA hat bekannt gegeben, dass alle 10 Formel-1-Teams innerhalb des Ausgabenlimits für die Saison 2023 geblieben sind, aber Alpine und Honda haben einige Verfahrensregeln in Bezug auf die Power Unit gebrochen.

Nach den aktuellen Finanzregeln müssen alle Teams ihre Finanzunterlagen der FIA zur Überprüfung vorlegen, um sicherzustellen, dass sie die Ausgabenobergrenze nicht überschreiten.

Für 2023 wurde das Basislimit auf 135 Millionen Dollar festgelegt, basierend auf 21 Rennen. Da es 23 Rennen gab, durften die Teams für jedes zusätzliche Rennen 1,8 Millionen Dollar mehr ausgeben, was das Gesamtausgabenlimit für die Saison auf 138,6 Millionen Dollar erhöhte.

Dies ist das zweite Jahr in Folge, in dem alle Teams die Ausgabenlimits einhalten. Im Jahr 2021 hatte Red Bull wegen zu hoher Ausgaben eine Geldstrafe und eine reduzierte Entwicklungszeit erhalten.

Erstmals unterlagen aber auch die Hersteller von Power Units einer Ausgabenbegrenzung. Die FIA stellte Verfahrensverstöße bei Alpine Racing SAS und Honda Racing Corporation fest. Die FIA nannte nicht die genaue Art des Verstoßes, aber solche Verstöße könnten Probleme wie die verspätete Einreichung von Dokumenten, die Einreichung von Unterlagen, die als ungenau, unvollständig oder irreführend angesehen werden, oder die Nichtbefolgung von Aufforderungen der Cost Cap Administration (CCA) umfassen.

Strafen für Verfahrensverstöße sind in der Regel finanzieller Art, es sei denn, die FIA findet mildernde Umstände, die keine Maßnahmen rechtfertigen, oder stellt fest, dass es genügend erschwerende Faktoren gibt, die stattdessen eine Sportstrafe rechtfertigen.

Die offizielle Erklärung der FIA lautet wie folgt:

“Sowohl Alpine Racing SAS als auch HRC haben zu jeder Zeit in gutem Glauben gehandelt und arbeiten derzeit mit der CCA zusammen, um die Angelegenheit abzuschließen.

“In Anbetracht der Art des Verstoßes, der Komplexität des neuen Finanzreglements für PU-Hersteller und der Herausforderungen, die mit dem ersten Jahr der Umsetzung verbunden sind, ist es die Absicht der CCA, diesen beiden PU-Herstellern vorzuschlagen, ihre jeweiligen Verstöße mittels einer akzeptierten Verstoßvereinbarung (ABA) zu regeln.”

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